Gerichtsgutachten
(Abstammungsuntersuchungen nach geltenden Richtlinien zur Vorlage bei Gerichtsverfahren)
Unser Abstammungslabor ist nach den Vorgaben des Gendiagnostik-Gesetzes und der deutschen Akkreditierungsstelle für die Durchführung forensischer DNA-Analysen (zum Zwecke der Abstammungsuntersuchung) akkreditiert. Zudem führen wir regelmäßig Ringversuche zur Sicherstellung der Analysenqualität sowie zur Überprüfung der biostatistischen Verfahren durch und bestehen diese regelmäßig.
Nach Auftrag durch die Gerichte erstellen wir Gerichtsgutachten durch einen Fachgutachter für Abstammungsbegutachtung. Durch die Mitgliedschaft in diversen Fachgesellschaften und die regelmäßige Teilnahme an Fachkongressen stellen wir sicher, dass sowohl die gutachterliche als auch die laboranalytische Qualität gewährleistet ist und sich auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse befindet.
Gerichtsgutachten werden nach den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission erstellt und an die Auftrag gebenden Behörden übermittelt. Die Bearbeitung beinhaltet die Probennahme und Identitätsfeststellung der eingeschlossenen Personen, die sachgerechte Analytik der entnommenen Proben sowie die Erstellung biostatistischer Auswertungen und deren Begutachtung.
Zudem bieten wir die Möglichkeiten, die Probennahmen auch bei den Personen zu koordinieren, deren Aufenthaltsort sich nicht in direkter Umgebung unseres Labors befindet.
Durch den hohen Vernetzungsgrad mit qualifizierten Entnahmestellen ist eine sachgerechte und regelkonforme Probennahme (mit Identitätsfeststellung) im Prinzip im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus möglich.
Regelmäßig führen wir auch Untersuchungen von Personen durch, die sich im Ausland aufhalten; unser Labor arbeitet dazu mit ausländischen Botschaften, Konsulaten und anderen Behörden zusammen.
Sämtliche Abläufe werden dokumentiert, den Behörden/Gerichten zur Verfügung gestellt, und in Kopie in unseren Fallakten verwahrt, sodass auch eine nachträgliche Verfügbarkeit sämtlicher Fallinformationen zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu 30 Jahren) möglich ist.
Die Abrechnung sämtlicher Untersuchungsaufträge im Bereich der gerichtlichen (behördlichen) Untersuchungsaufträge erfolgt auf der Basis der geltenden Gebührenordnungen auf aktuellem Stand.
Sollten Sie weitere Fragen zu Gerichtsgutachten haben, stehen wir Ihnen für eine telefonische Beratung gerne zur Verfügung. Die entsprechenden Daten finden Sie im Kontaktbereich.