Allgemeines

Gern informieren wir Sie über die Abstammungsuntersuchungen bei der LABCON-OWL GmbH und erläutern alle wichtigen Aspekte zu Beratung, Probennahme und Testablauf.

Seit Februar 2010 gilt in Deutschland das Gendiagnostikgesetz (GenDG) und regelt auch die Abstammungsuntersuchung. In diesem Rahmen sind wir als akkreditiertes Institut verpflichtet, über Art und Umfang der Untersuchung persönlich zu beraten und aufzuklären. Kann dieses nicht in unserem Labor erfolgen, muss nach Gendiagnostikgesetz und den Richtlinien der Gendiagnostikkommission eine qualifizierte Beratung durch externe Probennehmer sichergestellt werden. Dabei ist durch die externen Probennehmer die Rechtmäßigkeit der Untersuchung, das Einverständnis aller beteiligten Personen sowie die vollständige Dokumentation aller personenbezogenen Daten zur Identitätsfeststellung zu prüfen. Über alle erforderlichen Belange vor jeder Untersuchung muss eine mündliche und schriftliche Information aller beteiligten Personen erfolgen.

Auf unserer Website finden Sie daher unter Infomaterial eine Anleitung, die Ihnen eine detaillierte und gesetzeskonforme Durchführung der Probennahme zur Abstammungsuntersuchung ermöglicht.

Neben der Durchführung von klassischen Vaterschaftsanalysen bieten wir weitere Verwandtschaftsanalysen wie Geschwisterschaft, Mutterschaft, Großeltern-, Enkel-, Tanten- und Onkelschaft an. Dadurch sind wir in der Lage, komplexe Fragestellungen der Familienzusammenführung, Identitätsprüfungen und Erbschaftsangelegenheiten zu klären. Alle Abstammungsuntersuchungen können bei Bedarf auch als gerichtsverwertbare Gutachten erstellt werden, die ebenfalls bei nationalen Ämtern akzeptiert werden.

Die Qualität unserer Analysen ist durch eine Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 dokumentiert. Außerdem wird eine kontinuierliche Qualität unserer Analysen durch erfolgreiche Teilnahme an den Ringversuchen GEDNAP und DGAB bestätigt.