Alle beteiligten Personen des Gutachtens müssen dem Probennehmer einen gültigen Ausweis vorlegen. Bei dem Kind, falls noch kein Ausweis vorhanden ist, muss die Geburtsurkunde vorliegen.
Die Dokumente „Identitätsnachweis und die Dokumentation der Probenentnahme“ müssen vollständig durch den Probennehmer für jede Person ausgefüllt und geprüft werden (inkl. Unterschrift von allen Personen sowie Probennehmer und Praxisstempel). Von den beteiligten Personen (inkl. Sorgeberechtigter oder gesetzlicher Vertreter) müssen Kopien der Ausweise und ggf. der Aufenthaltsgenehmigung angefertigt und an die LABCON-OWL versendet werden.
Von den beteiligten Personen (inkl. Sorgeberechtigter oder gesetzlicher Vertreter) müssen Lichtbilder und ggf. Fingerabdrücke angefertigt werden. Bei Lichtbildern besteht auch die Möglichkeit, dass die eingeschlossenen Personen des Gutachtens aktuelle Lichtbilder mitbringen und dem Probennehmer aushändigen, sofern kein Fotoapparat verfügbar ist.
Die Entnahme von Mundschleimhautabstrichen muss von der verantwortlichen Person (Arzt, Sachverständige, Naturwissenschaftler oder geschultes Personal) bei allen Personen gemäß Dokument „Durchführung eines Schleimhautabstriches“ (siehe Infomaterial) durchgeführt werden. Dafür sollten ausschließlich die sterilen Abstrichröhrchen aus dem Probennahmeset verwendet werden. Alternativ können EDTA-Blutproben von einem Arzt entnommen werden. Die Probenmaterialien werden vom Probennehmer eindeutig mit den beigelegten Etiketten gekennzeichnet, damit eine Probenverwechslung ausgeschlossen werden kann.