Ja. Bei fachgerechter Probennahme liefern beide Materialien eine gleichwertige Qualität und Ergebnissicherheit. Für Vaterschaftsuntersuchungen ist die Verwendung von Mundschleimhautproben genau wie die Verwendung von Blutproben gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinien der GEKO anerkannt.