Dem Probennehmer muss das Entnahmeset für die Untersuchung vorliegen. Die Bestellung kann unter info@labcon-owl.de erfolgen.
Für die Abstammungsuntersuchung werden von jeder Person zwei Abstriche der Mundschleimhaut benötigt. Die unabhängige Zweitprobe wird bei Bedarf für eine Bestätigungsanalyse herangezogen. Falls ein längerer Transport der Proben erforderlich ist, sollte in Ausnahmefällen eine EDTA-Blutprobe entnommen werden. Die Probentypen Abstriche und Blut unterscheiden sich dabei nicht in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Untersuchung. Da die Probennahme mit medizinischen Standardverfahren und durch geschultes Fachpersonal, im Fall der Blutentnahme unter ärztlicher Aufsicht, erfolgt, entstehen für die zu untersuchenden Personen keine nennenswerten gesundheitlichen Risiken.
Vor der Einbestellung der am Abstammungsgutachten beteiligten Personen muss auf verschiedene Aspekte hingewiesen werden. Alle beteiligten Personen des Gutachtens müssen bei der Probennahme ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Sofern bei dem Kind noch kein Ausweis vorhanden ist, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Im Rahmen der Identitätsfeststellung muss ein Foto der Personen angefertigt werden. Falls dem Probennehmer kein Fotoapparat zur Verfügung steht, sollten die beteiligten Personen des Gutachtens darauf hingewiesen werden, ein möglichst aktuelles Lichtbild mitzubringen.
Bei der Untersuchung von Neugeborenen sollte darauf geachtet werden, dass der letzte Stillvorgang mehr als 1 Stunde zurückliegt. Alle beteiligten Personen sollten eine Stunde vor der Probennahme nicht rauchen, essen, trinken, Kaugummi kauen oder intensiv Zähne putzen. Die Dauer der Untersuchung beträgt ca. 2 Wochen nach Probeneingang und Kostenerstattung.