Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 b) EU-DSGVO, die Vertragserfüllung der von Ihnen beauftragten Untersuchung. Zur Datenschutzerklärung
Das Ergebnis inkl. der genetischen Profile wird nur den im Gutachten eingeschlossenen Personen mitgeteilt. Es darf nicht mitgeteilt werden, wenn die Einwilligung widerrufen wurde. Das Ergebnis wird nicht elektronisch oder telefonisch mitgeteilt. Die Untersuchungsergebnisse werden gemäß Gendiagnostikgesetz 30 Jahre lang aufbewahrt.