FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen Vaterschaftstests erfüllen?
Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und die Richtlinien der Gendiagnostikkommission fordern eine umfangreiche Beratung, eine Einwilligungserklärung jeder zu untersuchenden Person, eine dokumentierte Probenentnahme und eine lückenlose Dokumentation mit Lichtbild und Fingerabdruck. Der Sachverständige der LABCON-OWL GmbH ist dafür verantwortlich, dass auch externe Probennahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Müssen alle Testpersonen gemeinsam erscheinen?
Nein, die einzelnen zu untersuchenden Personen können bei der LABCON-OWL GmbH separate Termine vereinbaren. Es ist in diesem Zusammenhang daher sehr wichtig, dass eine lückenlose Dokumentation vorliegt.
Was kostet ein Vaterschaftstest?
Wir empfehlen die Erstellung eines gerichtsverwertbaren Gutachtens unter Einbeziehung von Putativvater, Kind und Mutter. Die Kosten für die Analyse entnehmen Sie der Preisliste. Die Analytik beginnt, sobald alle Proben im Labor vorhanden sind und der Untersuchungsumfang bezahlt wurde.
Wie kann ich bezahlen?
Sie können beim Termin bar bezahlen oder den Betrag überweisen. Vor Eingang des Betrages beginnen wir nicht mit der Analytik.
Muss die Mutter mitgetestet werden?
Ein Vaterschaftstest ohne Mutter ist möglich, kann jedoch eventuell nur für private Zwecke genutzt werden. Die Mutter muss als sorgeberechtigte Person in jedem Fall für das Kind ihr schriftliches Einverständnis geben.
Nur ein Test mit Mutter wird i. d. R. von Behörden und Ämtern (z. B. Jugendamt) anerkannt. Wir beraten Sie gern persönlich!
Kann der Vaterschaftstest in Raten gezahlt werden?
Ja, eine Ratenzahlung ist möglich. Bitte beachten Sie, dass wir auf Vorkasse bestehen und mit der Analyse im Labor erst begonnen wird, sobald die letzte Rate eingegangen ist.
Welche Inklusivleistungen sind im Preis enthalten?
Zusätzlich zur eigentlichen Analyse sind im Gutachtenpreis ein Originalgutachten für den Auftraggeber und Kopien für die eingeschlossenen volljährigen Personen enthalten. Wir schicken Ihnen die Gutachten gern per Post zu oder übergeben sie Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Sofern eine externe Probennahme in einer Arztpraxis gewünscht ist, verschicken wir die Dokumente und das Probenentnahmeset gratis dorthin. Die dort entstehenden Kosten müssen vor Ort von Ihnen entrichtet werden. Entnahmekosten bei der LABCON-OWL GmbH fallen dann nicht an.
Wie beauftrage ich einen Vaterschaftstest?
Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail mit der LABCON-OWL GmbH Kontakt auf.
Wir beraten Sie zunächst kostenlos am Telefon, um die Rahmenbedingungen Ihres individuellen Gutachtens zu klären. Im Anschluss wird ein Termin zur Beratung und Probenentnahme bei der LABCON-OWL GmbH vereinbart.
Wenn Sie einen Termin zur Probenentnahme bei dem Arzt Ihres Vertrauens wünschen, muss der Arzt Kontakt mit der LABCON-OWL GmbH aufnehmen und alle notwendigen Unterlagen anfordern.
Kann ich einen beauftragten Vaterschaftstest wieder stornieren?
Sie erhalten eine ausführliche Beratung mit einer Widerrufsbelehrung. Nach Unterzeichnung des Vertrages steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Bitte beachten Sie, dass zeitnah nach Zahlungseingang mit der Bearbeitung Ihres Auftrages im Labor begonnen wird. Eine Stornierung ist nach erfolgter Analyse zwar möglich, die Analysekosten können jedoch nicht oder nicht vollständig erstattet werden.
Vor Beginn der Laborarbeit, wird eine Stornierungsgebühr für die Probennahme und Dokumentation von 29,75 € pro Person berechnet.
Gibt es Beauftragungsformulare auch in unterschiedlichen Fremdsprachen?
Wir haben alle Dokumente auch in englischer Sprache vorliegen. Bei individuellen Sonderwünschen sprechen Sie uns gerne an.
Können Beratung und Probennahme zum Vaterschaftstest auch bei einem Hausarzt oder z.B. im Gesundheitsamt durchgeführt werden?
Die Durchführung von Vaterschaftstests erfolgt in der Regel durch Sachverständige, die ein nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Labor betreiben. Es können jedoch externe Probennehmer herangezogen werden. Die Qualifikationsanforderungen sind in den Richtlinien der Gendiagnostikkommission geregelt und werden von uns geprüft.
Ist die Untersuchung von Mundschleimhautproben genauso sicher wie die Untersuchung von Blutproben?
Ja. Bei fachgerechter Probennahme liefern beide Materialien eine gleichwertige Qualität und Ergebnissicherheit. Für Vaterschaftsuntersuchungen ist die Verwendung von Mundschleimhautproben genau wie die Verwendung von Blutproben gemäß Gendiagnostikgesetz und Richtlinien der GEKO anerkannt.
Wie sicher ist das Ergebnis, wenn ein Verwandter des möglichen Putativvaters als Vater in Frage kommt?
Kommt als Alternative ein Verwandter des zu testenden Putativvaters in Frage (zum Beispiel ein Bruder des möglichen Vaters), ist dies dem Labor zwingend schriftlich mitzuteilen. Für diesen Fall sind die Hypothesenbildung und die biostatische Berechnung der Abstammungswahrscheinlichkeit umfangreicher. Möglicherweise muss neben der zu untersuchenden Person auch die verwandte Person untersucht werden. Gleiches gilt analog für einen Mutterschaftstest.
Kommt es vor, dass Proben ungeeignet sind und kein Ergebnis erzielt werden kann?
Ja, es gibt Mundschleimhautabstriche, die nicht fachgerecht abgenommen worden sind. Das kann entweder bedeuten, dass sie nicht genügend DNA enthalten oder die Abstriche nicht ordnungsgemäß gelagert worden sind. Sollte dieses der Fall sein, und eine entnommene Probe kein verwertbares Ergebnis liefern, wiederholen wir die Analyse kostenfrei. Die Entscheidung, ob die Wiederholung anhand der Zweitprobe vorgenommen oder eine neue Probe entnommen werden muss, wird durch den Sachverständigen getroffen.
Die LABCON-OWL GmbH kann keine Gewähr für die Probenqualität bei externer Entnahme geben. Hierdurch entstehende Verzögerungen fallen nicht in die Verantwortung der LABCON-OWL GmbH.
Wie lange sind die Mundschleimhautproben stabil?
In der Regel sind Mundschleimhautabstriche, die fachgerecht entnommen, getrocknet und gelagert wurden, über sehr lange Zeit stabil und haltbar. Bei sofortigem Transport in unser Labor ist keine Qualitätsabnahme zu befürchten.
Wann bekomme ich mein Gutachten?
Nach Eingang aller Proben und vollständiger Kostenerstattung beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 – 3 Wochen. Die LABCON-OWL GmbH kann keine Gewähr für die Probenqualität bei externer Entnahme geben. Hierdurch entstehende Verzögerungen fallen nicht in die Verantwortung der LABCON-OWL GmbH.
Wie sicher sind meine persönlichen Daten bei Ihnen?
Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 b) EU-DSGVO, die Vertragserfüllung der von Ihnen beauftragten Untersuchung. Zur Datenschutzerklärung
Das Ergebnis inkl. der genetischen Profile wird nur den im Gutachten eingeschlossenen Personen mitgeteilt. Es darf nicht mitgeteilt werden, wenn die Einwilligung widerrufen wurde. Das Ergebnis wird nicht elektronisch oder telefonisch mitgeteilt. Die Untersuchungsergebnisse werden gemäß Gendiagnostikgesetz 30 Jahre lang aufbewahrt.
Kann ich das Gutachten zu einem späteren Zeitpunkt erweitern?
Ja, z. B. wenn ein weiteres Kind oder ein alternativer Putativvater einbezogen werden soll. Voraussetzung ist, dass alle eingeschlossenen Personen schriftlich ihr Einverständnis zur Verwendung ihrer genetischen Daten geben. Für den Datentransfer fallen Kosten von 29,75 € je importiertem Datensatz an. Wir beraten Sie gern dazu persönlich!