Vater, Mutter und Kind
1. Der Standard: Vater, Mutter und Kind
Zur Abklärung der biologischen Abstammung insbesondere der Vaterschaft ist der Standardfall als sogenannter Triofall definiert. In dieser Konstellation werden sowohl der mutmaßliche Vater, die Kindesmutter und das Kind (die Kinder) untersucht. Dieses bietet die größtmögliche Sicherheit bei der Bestimmung der Abstammungswahrscheinlichkeit. Für die Untersuchung werden Vaterschaftswahrscheinlichkeiten von über 99,999% erreicht (bei einem bestehenden Vaterschaftsnachweis). Der Fall eines Vaterschaftsausschlusses wird demgegenüber mit 0% Vaterschaftswahrscheinlichkeit angegeben
2. Gerichtsgutachten
Nach den geltenden Richtlinien ist der Triofall als Standardfall definiert. Bei dieser Fallkonstellation wird ein Gutachten erstellt, das auch für Behörden und Abstammungsfeststellungen vor Gericht verwendbar ist. Somit besteht für den Auftraggeber die größte Sicherheit bei der Analytik sowie die Möglichkeit, das Gutachten auch zu späteren Zeitpunkten weiter zu verwenden. Das Resultat wird nach der Fertigstellung grundsätzlich an alle Beteiligten (volljährigen Personen) übergeben. Sofern volljährige Personen eingeschlossen sind, ist die Zustimmung durch alle Personen erforderlich. Bei minderjährigen Kindern erfolgt die Zustimmung zu dieser Untersuchung durch die sorgeberechtigten Eltern (beide Elternteile) bzw. durch die gesetzlichen Vertreter. Falls ein gerichtsverwertbares (behördenverwertbares) Gutachten erforderlich ist, und einer der beiden Elternteile eine Untersuchung verweigert, muss nach einer entsprechende Rechtsberatung bzw. Rücksprache mit zuständigen Gerichten abgeklärt werden, inwieweit eine Untersuchung angeordnet werden kann.
3. Mutterschaftstest
Neben der Bestimmung der biologischen Vaterschaft ist natürlich auch die Bestimmung der biologischen Mutterschaft möglich. Die genetischen Regeln, dass das Kind jeweils hälftig die DNA-Merkmale von Vater und Mutter ererbt, führen dazu, dass die Abstammungswahrscheinlichkeit für Vater und Mutter ermittelt werden kann. Die Mutterschaftstestung ist i.d.R. immer dann erforderlich, wenn, z.B im Rahmen von Migration, Einwanderung, möglicher Kindbettvertauschung oder anderen Konstellationen, eine nachträgliche Bestätigung oder Feststellung der Mutterschaft erforderlich ist.
Sollten Sie weitere Fragen zu dieser oder ähnlichen Konstellationen haben, stehen wir Ihnen für eine telefonische Beratung gerne zur Verfügung. Die entsprechenden Daten finden Sie im Kontaktbereich.